20.05.2019: Beim Baukindergeld gibt es eine wesentliche Änderung bei der Beantragung. Dies betrifft die Antragsfrist bis zu der der Antrag spätestens gestellt werden muss.
Bislang musste das Baukindergeld spätestens 3 Monate nach Bezug der selbstgenutzten Immobilie beantragt werden. Diese FRist ist seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) jetzt auf 6 Monate verlängert worden.
Außerdem hat die KfW die Informationen zu den Förderbedingungen (insbesondere hinsichtlich der Förderberechtigten) präzisiert.
Baukindergeld (Hintergrundinfos in aller Kürze):
- nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie
- 12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro jährlich)
- für Familien mit Kindern und Alleinerziehende mit einem Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro bei einem Kind (plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind)
- das Baukindergeld wird bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) online beantragt